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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tierschutzgesetz - wie greift es bei Wirbellosen?


Gitta
14.04.2007, 13:45
Hallo Ihr,

vielleicht kennt sich jemand aus, daher frage ich mal so in die Runde, ob jemand von Euch weiß, inweit das Tierschutzgesetz bei Wirbellosen anzuwenden ist.

Folgender Sachverhalt:

Eine Bekannte von mir - sie ist mit Leib und Seele den Landschnecken verfallen - hat in einer Rettungsaktion 14 Schnecken á ca. 400 Gramm Gewicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von einem jungen Mädel übernommen. Die Schnecken waren sage und schreibe - es handelt sich bei ihnen um Landschnecken, die es besonders warm und feucht mögen - über Wochen allesamt in einem 10 Liter Eimer auf dem Balkon "gelagert" worden. Man stelle sich vor, 14 Schnecken von einer solchen Größe übereinander gestapelt in einem Eimer in der Kälte. Super Sache. ;-(

Der Vater des jungen Mädchens rief meine Bekannte an und fragte, ob sie sich um Abnehmer bemühen könne. Da sie schon am Telefon bemerkte, dass es wohl eilig sein muss, hat sie sich erst einmal alle Schnecken bringen lassen. Über den Anblick der Schnecken war sie so entsetzt, dass sie es noch heute nicht fassen kann. Sie dachte erst, dass eventuell die Gehäuse Schäden hätten, dies war aber nicht der Fall. Anders verhielt es sich mit den Füßen, den Körpern und auch mit den Köpfen der Schnecken. Beim Versuch, aus den Häusern zu gelangen, haben sich wohl die meisten der Schnecken dauerhafte Schäden zugezogen. Kein Wunder, wenn mehrere Kilogramm Schnecken übereinander liegen.

Meine Bekannte hat noch am selben Abend sofort ein artgerechtes Terrarium für die Tiere eingerichtet und sie umgehend versorgt. Allesamt waren wohl völlig ausgetrocknet, so dass sie erst einmal in der Badewanne ausgiebig baden durften. Danach kamen sie dann in ihr Zuhause. Teilweise musste ihnen geholfen werden, die Gehäuse wieder verlassen zu können. Besonders schlimm hat's wohl auch die Füße erwischt.

Vermutlich - und davon ist auszugehen - befinden sich bei der Schneckentante noch mehr Tiere und meine Bekannte wüsste gern, ob man auch bei dieser Tierart etwas unternehmen und gegen die "Halter" vorgehen kann.

Es ist unvorstellbar. Erst im vergangenen Jahr ist der Vater des Mädchens mit ihr nach England geflogen, um dort besondere Schneckenarten zu kaufen und nun das.

Frankma
14.04.2007, 15:19
Hallo Gitta
Das Tierschutzgesetz ist nicht für Wirbellosen geschrieben worden, daher kannst du nichts machen.
Außer vielleicht mit dem Vater reden und ihn überzeugen das Schnecken auch Lebewesen sind
Hier mal ein Link zum Tierschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/) ich habe jedoch keine Stelle mit Wirbellosen gefunden man spricht dort nur von Wirbeltieren.

Urmel
14.04.2007, 16:26
Halllo Gitta,

ich möchte noch hinzufügen, daß Du auch keine Chance hättest irgendetwas zu unternehmen, wenn Wirbellose ebenfalls im Tierschutzgesetz eingetragen wären.
Hättest Du jetzt z. B. einen 10 L Eimer voller Hamster (und glaub mir, das gab es schon) von/vor dem Kind gerettet, hättest Du eine Anzeige beim Ordnungsamt/Amtstierarzt machen können und dann?

Ich sag Dir in 99,9 Prozent solcher Fälle passiert nichts. Amtstierärzte sind fast immer hoffnungslos überlastet. Da werden ganz klar Prioritäten gesetzt. Da muss schon der örtliche Tierschutzverein kommen und es muss sich um mindestens Hund oder Katze handeln.
Außerdem ist es auch immer Amtstierarztauslegungssache ob er dann aktiv wird oder nicht. Es gibt welche, die halten Hamsterhaltung in 10L Eimern für in Ordnung ;) (nur als Beispiel).

Was wollte das Kind denn mit den ganzen Schnecken machen?

LG
Simone

Gitta
14.04.2007, 16:43
Hallo Frank, lieben Dank für den Link. Ne, steht leider kein Wort drin. Ich hatte gehofft, dass an anderer Stelle noch etwas zu finden ist.



Hallo Simone,

das Kind hatte - ich glaube - ca. 15 Terrarien mit Landschnecken. Meine Bekannte selber hat auch schon acht. Sie haben Terrarien mit Schnecken wie wir Aquarien. Auch ich hatte mich schon mal damit beschäftigt, habe sie aber wieder abgegeben, weil das Gematsche mit der Erde nicht so gefällt. Weiterhin piesackten mich viele Obstfliegen, die ich dann nur eklig fand. Ich bin eher der Wassertyp.

Das Mädel war bis vor einigen Monaten eine sehr umsichtige "Schneckentante". Dann aber kam sie aufgrund der Pubertät auf andere Gedanken und hat sich um ihre Tiere nicht mehr gekümmert. Hätte sie ihre seltenen Schnecken über ein Landschneckenforum angeboten, hätte man sie ihr mit Kußhand abgenommen. Aber dafür war wohl auch keine Zeit mehr.

Ja, die Problematik bezüglich der Amtstierärzte ist bekannt. Auch hier am Ort hat es lange gedauert, bis eine Amtstierärztin in einem Geschäft einschritt, in dem täglich viele tote Fische und Wirbellose lagen und selbst vor der Ladenöffnungszeit nicht rausgenommen wurden, so dass die Kunden es nicht merken konnten. Nun hängt ein Schild über den Verkaufsbecken, auf dem steht, welcher Arzt diesen Laden betreut und es ist in der Tat gut geworden.

Hamster im Eimer.... mir wird anders. Aber man darf eh nicht darüber nachdenken, wie vielen Haustieren es richtig besch... geht und niemand einschreitet.

Dennis Furmanek
22.04.2007, 04:48
Hallo,

alle Abschnitte, die nicht explizit auf Wirbeltiere bezogen sind, gelten selbstverständlich für alle Tiere, auch Wirbellose.

Dazu gehören eben ganz eindeutig auch §1 und §2 TschG.

Gruß,
Dennis

Freak-DS
22.04.2007, 16:46
Soweit ich informiert bin, gelten diese gesetze nicht für Wirbellose, da z.B.
Schnecken als Ungeziefer gelten. Darum darf man auch Schneckelfallen die mit
Bier gefüllt sind usw aufstellen. Beim Tsg geht es hauptsächlich um Wirbeltiere,
leider ;-(:. Dem Ts-Amt ist es ja auch vollkommen egal, wie Krustentiere die zum
verzehr bestimmt sind geliefert bzw. gelagert werden. Meiner meinung nach
gibt es da so einiges, was korrigiert werden sollte. Ne Schnecke hat
genausoviel recht auf Leben wie Hunde oder wie wir.

Dennis Furmanek
22.04.2007, 18:13
Hallo,


Soweit ich informiert bin, gelten diese gesetze nicht für Wirbellose, da z.B.
Schnecken als Ungeziefer gelten.

Ratten und Mäuse natürlich nicht...

Beim Tsg geht es hauptsächlich um Wirbeltiere.

Nein, es geht um alle Tiere. Wirbeltiere sind nur gesondert hervorgehoben.


Dem Ts-Amt ist es ja auch vollkommen egal, wie Krustentiere die zum
verzehr bestimmt sind geliefert bzw. gelagert werden.


Das ist ja auch für einen vernünftigen Grund, nämlich als Nahrung

Gruß,
Dennis

Freak-DS
22.04.2007, 18:53
Meiner Meinung nach muss man die Tiere, auch wenn sie verzehrt werden,
nicht Monatelang bis sie total ausgemergelt sind in Styroporboxen ohne Wasser
und Fressen aufbewahren. Das empfinde ich als Tierquälerei. z.T. Ratten: Klar,
für uns Menschen sind sie schädlich, trotzdem haben auch die ein Recht zu
leben. Wir bringen milliarden von Tieren unnötig um, und wir werden dafür
nicht getötet. Schau dir mal an, wie Thunfisch gefangen wir, danach packst du
garantiert keine Thunfischdose an. Für eine Schiffsladung Thunfische sterben
unzählige andere Meeresbewohner, da sie stundenlang beim sortieren auf dem
Schiff rumliegen.

MFG,

Freak-DS

Dennis Furmanek
22.04.2007, 18:54
Hallo,

bist du sicher, dass das den Tatsachen entspricht?

Gruß,
Dennis

Freak-DS
22.04.2007, 19:01
(hab noch was an den Beitrag angefügt) Ja, da bin ich mir 100%ig sicher, ich
habe mehrere Dokumentationen über z.B. die Japanische küche, wo auch
Hummer verarbeitet werden, angeschaut. Ich finde das einfach nur traurig,
aber gut, muss jeder seine eigene Meinung zu haben.