Gitta
14.04.2007, 13:45
Hallo Ihr,
vielleicht kennt sich jemand aus, daher frage ich mal so in die Runde, ob jemand von Euch weiß, inweit das Tierschutzgesetz bei Wirbellosen anzuwenden ist.
Folgender Sachverhalt:
Eine Bekannte von mir - sie ist mit Leib und Seele den Landschnecken verfallen - hat in einer Rettungsaktion 14 Schnecken á ca. 400 Gramm Gewicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von einem jungen Mädel übernommen. Die Schnecken waren sage und schreibe - es handelt sich bei ihnen um Landschnecken, die es besonders warm und feucht mögen - über Wochen allesamt in einem 10 Liter Eimer auf dem Balkon "gelagert" worden. Man stelle sich vor, 14 Schnecken von einer solchen Größe übereinander gestapelt in einem Eimer in der Kälte. Super Sache. ;-(
Der Vater des jungen Mädchens rief meine Bekannte an und fragte, ob sie sich um Abnehmer bemühen könne. Da sie schon am Telefon bemerkte, dass es wohl eilig sein muss, hat sie sich erst einmal alle Schnecken bringen lassen. Über den Anblick der Schnecken war sie so entsetzt, dass sie es noch heute nicht fassen kann. Sie dachte erst, dass eventuell die Gehäuse Schäden hätten, dies war aber nicht der Fall. Anders verhielt es sich mit den Füßen, den Körpern und auch mit den Köpfen der Schnecken. Beim Versuch, aus den Häusern zu gelangen, haben sich wohl die meisten der Schnecken dauerhafte Schäden zugezogen. Kein Wunder, wenn mehrere Kilogramm Schnecken übereinander liegen.
Meine Bekannte hat noch am selben Abend sofort ein artgerechtes Terrarium für die Tiere eingerichtet und sie umgehend versorgt. Allesamt waren wohl völlig ausgetrocknet, so dass sie erst einmal in der Badewanne ausgiebig baden durften. Danach kamen sie dann in ihr Zuhause. Teilweise musste ihnen geholfen werden, die Gehäuse wieder verlassen zu können. Besonders schlimm hat's wohl auch die Füße erwischt.
Vermutlich - und davon ist auszugehen - befinden sich bei der Schneckentante noch mehr Tiere und meine Bekannte wüsste gern, ob man auch bei dieser Tierart etwas unternehmen und gegen die "Halter" vorgehen kann.
Es ist unvorstellbar. Erst im vergangenen Jahr ist der Vater des Mädchens mit ihr nach England geflogen, um dort besondere Schneckenarten zu kaufen und nun das.
vielleicht kennt sich jemand aus, daher frage ich mal so in die Runde, ob jemand von Euch weiß, inweit das Tierschutzgesetz bei Wirbellosen anzuwenden ist.
Folgender Sachverhalt:
Eine Bekannte von mir - sie ist mit Leib und Seele den Landschnecken verfallen - hat in einer Rettungsaktion 14 Schnecken á ca. 400 Gramm Gewicht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von einem jungen Mädel übernommen. Die Schnecken waren sage und schreibe - es handelt sich bei ihnen um Landschnecken, die es besonders warm und feucht mögen - über Wochen allesamt in einem 10 Liter Eimer auf dem Balkon "gelagert" worden. Man stelle sich vor, 14 Schnecken von einer solchen Größe übereinander gestapelt in einem Eimer in der Kälte. Super Sache. ;-(
Der Vater des jungen Mädchens rief meine Bekannte an und fragte, ob sie sich um Abnehmer bemühen könne. Da sie schon am Telefon bemerkte, dass es wohl eilig sein muss, hat sie sich erst einmal alle Schnecken bringen lassen. Über den Anblick der Schnecken war sie so entsetzt, dass sie es noch heute nicht fassen kann. Sie dachte erst, dass eventuell die Gehäuse Schäden hätten, dies war aber nicht der Fall. Anders verhielt es sich mit den Füßen, den Körpern und auch mit den Köpfen der Schnecken. Beim Versuch, aus den Häusern zu gelangen, haben sich wohl die meisten der Schnecken dauerhafte Schäden zugezogen. Kein Wunder, wenn mehrere Kilogramm Schnecken übereinander liegen.
Meine Bekannte hat noch am selben Abend sofort ein artgerechtes Terrarium für die Tiere eingerichtet und sie umgehend versorgt. Allesamt waren wohl völlig ausgetrocknet, so dass sie erst einmal in der Badewanne ausgiebig baden durften. Danach kamen sie dann in ihr Zuhause. Teilweise musste ihnen geholfen werden, die Gehäuse wieder verlassen zu können. Besonders schlimm hat's wohl auch die Füße erwischt.
Vermutlich - und davon ist auszugehen - befinden sich bei der Schneckentante noch mehr Tiere und meine Bekannte wüsste gern, ob man auch bei dieser Tierart etwas unternehmen und gegen die "Halter" vorgehen kann.
Es ist unvorstellbar. Erst im vergangenen Jahr ist der Vater des Mädchens mit ihr nach England geflogen, um dort besondere Schneckenarten zu kaufen und nun das.