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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Rechtsfragen-Thread



Michael H
17.02.2007, 22:37
Hallo,

was soll das ?

Ein Aquarianer bewegt sich ständig an den Grenzen der Legalität, die Aquaristik ist eben ein Hobby für echte Gefahrensucher.

Quatsch, aber die ein oder andere Möglichkeit mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen gibt es dann doch.

Ich denke das es Sinn macht auftauchende Fragen zu besprechen.

Bestimmt habt ihr auch schon mal überlegt, dann ist hier Platz um die Frage zu stellen.

Mit einem wenig Glück finden sich dann auch Antworten.

Grüße

Micha

Astrid.S
18.02.2007, 00:41
Hi Micha, habe zwar schon mal nach Versicherungen etc. gefragt, aber nach den Grenzen der Legalität ??????

Wenn Du solche Fragen hast bzw. hattest, fang doch mal mit einem Beispiel an.

Das Einzige, was mir dazu einfallen würde, wäre , wo die Grenze liegt - ab der man Einkünfte melden muß. Muß ich es schon melden, wenn ich einmal im Jahr Welse gegen Einkaufsgutscheine tausche, oder erst , wenn ich das jede Woche tue oder erst ab einem bestimmten Gegenwert ? Da bin ich echt nicht fit, ab wann man ein "Züchter" bzw. "Verkäufer" ist , der sein " Einkommen " versteuern muß.

Viele ( wie ich) sind aber im Tauschgeschäft - gibt es da was zu beachten ?

Grüße
Astrid

Michael H
18.02.2007, 00:59
Hallo Astrid,

genau solche Fragen meinte ich.

Ab wann gilt der Verkauf von Nachzuchten als gewerblicher Handel ?
Darf ich überhaupt mit Tieren handeln, ohne Sachkundenachweis ?
Darf ich ein gesundes Tier töten, weil es bestimmte Rassemerkmale nicht erfüllt ?
Darf ich Tiere fangen um sie zu verfüttern ? Naturentnahme ?
Darf ich lebende Tiere versenden ?

Mir würden da noch weitere Fragen einfallen.

Grüße

Micha

Timo J
18.02.2007, 03:18
Hallo,

da wir Fische halten (Heimtiere), sind diese bzw. wir als Halter dem Tierschutzgesetz (nachfolgend, Angaben ohne Gewähr) unterstellt. Ich denke das ist es, was du mit Legalität meinst.

Die beiden Punkte beinhalten beide das töten des Tieres, dazu Tierschutzgesetz, Dritter Abschnitt, §4, Absatz:
1: Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

Absatz 2 betrifft uns als Aquarianer nicht, da dieser für Warmblüter gilt.

3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.

Das betrifft eher nicht den Otto-Normal-Aquarianer. Wir züchten ja nur Nachzuchten (nämlich künstliche Nachzucht mit Auswahl statt natürlicher Auswahl (Evolution) nach Darwin und Mendel) und forschen nicht im Sinne der Wissenschaft.

Also ergibt sich schon alleine nach dem Tierschutzgesetz, dass wir ein Heimtier (Zierfisch) töten dürfen, wenn es salopp gesagt kurz- und schmerzlos ist. Das Gesetz definiert dabei nicht, wie das im Einzelfall auszusehen hat, aber im Falle eines Falles wird der/ die Richter/in ethnische Gesichtspunkte einbeziehen und auch (s. 1a) würde wohl ein "gewerblicher Killer mit Sachkundenachweis" als Gutachter einbezogen werden.

Bis heute habe ich zwar Gesetzesvorschläge und Diskussionen zum fachgerechten töten von Heimtieren und spezifisch Zierfischen gelesen, aber im Endeffekt ist das eine Grauzone. Ich kann genauso viele Gegenbeispiele wie Beispiel aufzählen, bei denen man gegen dieses Gesetz verstösst.

Und weil ich oft höre das das Tierschutzgesetz von Richtern und Co. gerne belächelt wird, hier ein Fall aus Berlin, dass es sich eben um Gesetze handelt und nicht um Richtlinien und das es kein Kavaliersdelikt ist, dagegen zu verstossen:

>> Das Urteil: Beide Angeklagten sind schuldig, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben, in dem es nach § 17 heißt: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt." – Konkret: "80 Tagessätze á 10 Euro für (zensiert), 100 Tagessätze á 10 Euro für (zensiert) <<

Ergo: bei der Frage, ob man Tiere töten darf ohne Sachkundenachweis muss man sagen: Ja, sofern das Tier unheilbar krank ist und/ oder unter Schmerzen leidet, die nicht gestillt werden können. Ein Töten aufgrund einer Vermutung oder - und das beantwortet Frage 2 - aufgrund fehlerhaften Nachzüchtens ist verboten und kann (empfindlich) bestraft werden.

Das ein Aquarianer eine Bewährungsstrafe bekommen hat, weil er 3 Kardinälchen das Klo herunter gespült hat, wird man wohl nicht erleben. Zum einen gibt damit keiner an und es ergibt sich niemanden, der es anzeigt und zum zweiten war das ja nicht Gegenstand der Frage.

Was das verfüttern betrifft wird das vermutlich (!) auch §4 berühren, denn wenn ich ein Tier verfütter (was ja nicht verboten ist) darf es aber keine unzumutbaren Schmerzen leiden. Wenn ich also eine Maus in einen Käfig sperre und meine Katze damit "spielen" lasse wird es zwangsläufig zu tödlichen Verletzungen kommen ohne das das Tier tatsächlich getötet wird. Wenn ich den Käfig weglasse wird die geneigte Katze das Tier nicht quälen und leiden lassen sondern töten (und evtl. fressen).
Also hier greift ebenfalls das Tierschutzgesetz für das "Opfertier". Nämlich §18:
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt

kalle1302
18.02.2007, 10:21
Hallo Alle zusammen!
Auch jahrelange Erfahrung schützt einen nicht
vor Fehlern in derAquaristik und wenn ein Fisch
krak ist und trotz eines Medikamentes es nicht besser
wird sollte man in doch schonent davon erlösen
ohne grosse Schmerzen zuzufügen aber man sollte sich
auch im klaren sein das es genügend Menschen gibt
die die Aquaristik betreiben ohne sich überhaupt darüber
zu informieren wie man die Fische hält oder welche Ansprüche
Sie haben was auch viel an Händlern liegt die halt nur ihren
Provit sehen ohne an "die Ware " also Fische zu denken und
das Sollte man doch ändern dafür ist dieses sogenannte
Hobby nicht gedacht um Fische nur so zum Spass und
nebenbei zu halten oder was meint ihr dazu? :__) :__)

Gruß Kalle

Black-Coryman
18.02.2007, 13:50
Hallo Micha,

ich kann mir vorstellen, dass man durchaus neben dem Artenschutz auch mit umweltrechtlichen Belangen in Konflikt kommen könnte.
Durch die Aquaristik könnte bei einigen Aquarianern der Wunsch entstehen neue noch nicht entdeckte Fische/Wirbellose, usw. zu hältern. Das würde implementieren, dass Wildfänge in bisher nicht aquaristisch erforschten Gebieten vorangetrieben werden, um diesem Wunsch zu entsprechen. Dies erfordert ein Vorstoß in unberührte Natur mit technischen Hilfsmitteln und deren Folgen.
Ebenso könnte die Verbreitung von Wildfängen im I-Net dazu führen, dass etliche Aquarianer ein Aha-Erlebnis haben und hierdurch eine erhöhte Nachfrage nach diesen Rassen verursacht wird. Dies könnte im Schlimmsten Fall dazu führen, dass diese Rasse auf die Rote Liste gesetzt werden müsste. Sowie die Auswirkungen durch die Fangmethoden auf aquaristisch uninteressante Tierarten (z.B.Käfer, Vögel) oder Pflanzen.

Da allein in Deutschland jedes Bundesland, ja bis hin jede Kommune durchaus eigene umweltrelevante Richtlinien hat, ist ein derartiger Verstoß auch in anderen Staaten (Staat in dem der Wildfang durchgeführt wird, oder in den Staaten über welche die Tiere importiert werden) nicht ausgeschlossen. Zum Jahrtausendwechsel existierten allein in Deutschland mehr als 200.000 umweltrelevante Gesetze/Richtlinien (z.B. Bundesemissionsschutzgesetz, oder regionale Abfallentsorgungsrichtlinien).

Schwämchen
18.02.2007, 19:48
Nabend

Mal ne ganz dumme Frage zum töten von Wirbeltieren

Wie steht es denn da mit den Restaurant´s wo man sich sein Essen aus dem Aquarium aussuchen kann????